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Kundenzufriedenheit

Artikel 4
Pflege, Betreuung und Behandlung:
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. (Pflege – Charta – Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftige Menschen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Kundenzufriedenheit bildet den grundlegenden Maßstab in der Ergebnisqualität. Aufgrund dessen darf Qualität in der Pflege kein Zufall sein. Kundenzufriedenheit führt zu Wohlbefinden und Akzeptanz. Diese Faktoren führen zur Weiterempfehlung einer Einrichtung bzw. eines Unternehmens und zu einem guten Ruf in der Öffentlichkeit. Der Begriff Kunde bezieht sich nicht nur auf Bewohner und Patienten, sondern desgleichen auf seine Angehörigen und sein soziales Umfeld.













 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
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